Sie haben einen persönlichen Gegenstand im Zug oder am Bahnhof vergessen oder verloren? Melden Sie dies so schnell wie möglich, um Ihre Chancen, diesen zurückzuerhalten, zu erhöhen!
Das anzuwendende Verfahren hängt vom Zielbahnhof des Zugs ab, an Bord dessen Sie den betreffenden Gegenstand verloren haben, denn jedes gefundene Objekt wird systematisch an das Personal des Ankunftsbahnhofs Ihres Zugs übergeben.
Gehen Sie wie folgt vor, um einen am Bahnhof oder im Zug verlorenen Gegenstand zu melden:
in Belgien
in Frankreich
- Melden Sie den Verlust Ihres Gegenstands online auf www.garesetconnexions.sncf/fr/service-client/a-vos-cotes/objet-perdu-trouve/declaration-perte (Französisch) >
- Kontaktieren Sie das SNCF Fundbüro unter 3635#22 (Frankreich) oder unter +33 8 92 35 35 35 (Ausland).
in den Niederlanden
- Melden Sie den Verlust Ihres Gegenstands online auf www.ns.nl >
- Kontaktieren Sie das NS Service Center unter 0900 321 21 00 (Niederlande) oder unter +31 30 235 44 80 (Ausland)..
in Deutschland
- Melden Sie den Verlust Ihres Gegenstands online beim DB Fundservice >
- In Köln: Kontaktieren Sie direkt das Fundbüro des Kölner Hauptbahnhofs unter der Rufnummer +49 221 141 31 25.
im Vereinigten Königreich (London St. Pancras, Ashford oder Ebbsfleet)
- Kontaktieren Sie das Eurostar Fundbüro per Telefon unter der Rufnummer +44 3448 22 44 11 (Option 1 drücken) oder per E-Mail unter lost.property@eurostar.com
Die allgemeine Regel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, in Norwegen oder in der Schweiz lautet:
- Für eine Verspätung zwischen 60 Minuten und 119 Minuten: Erstattung von 25 % des Preises der Fahrkarte.
- Für eine Verspätung von 120 Minuten oder mehr: Erstattung von 50 % des Preises der Fahrkarte.
Bitte beachten Sie, dass Beträge von weniger als 4€ nicht ausgezahlt werden.
Ihr Antrag auf Entschädigung muss stets, zusammen mit Ihrer gültigen und abgestempelten Fahrkarte (sowie Ihrer Reservierung, falls zutreffend) innerhalb von drei Monaten nach dem Reisedatum beim Bahnnetzbetreiber Ihrer Fahrkarte eingehen. Haben Sie einen Beleg für die Verspätung erhalten, sollten Sie diesen ebenfalls beilegen.
Diese Regel gilt weder im Falle von Passangeboten (Interrail usw.) noch im Falle von Zügen, die im Auftrag Dritter fahren (z. B. Charter-Züge).
Für internationale Fahrkarten, die bei SNCB International erworben wurden, können Sie Ihren Antrag auf Entschädigung über den SNCB International Kundendienst einreichen.
Es sei darauf hingewiesen, dass Eurostar und TGV INOUI ein großzügigeres Entschädigungsprogramm für Reisende anbieten.
Eurostar Entschädigungsprogramm >
TGV INOUI Entschädigungsprogramm >
Hinweis: Nutzen Sie zwei oder mehrere Züge nacheinander, gilt der Grundsatz der getrennten Verträge. Dies bedeutet konkret, dass im Falle einer Reise, an der mehrere Bahnunternehmen beteiligt sind, jedes dieser Unternehmen nur für den es selbst betreffenden Teil der Reise verantwortlich ist. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie eine oder mehrere Fahrkarte(n) besitzen
Bei einer Verspätung auf den Direktverbindungen von TGV INOUI zwischen Brüssel-Midi und Frankreich haben Sie Anspruch auf die folgende Entschädigung :
- Für eine Verspätung zwischen 30 Minuten und 119 Minuten: Erstattung von 25 % des Preises der Fahrkarte.
- Für eine Verspätung von 120 Minuten oder mehr: Erstattung von 50 % des Preises der Fahrkarte.
Bei einer Verspätung auf Inlandsverbindungen mit TGV INOUI, Intercités- oder Intercités de Nuit-Zügen innerhalb Frankreichs verwenden wir die G30-Garantie der SNCF :
- Für eine Verspätung zwischen 30 Minuten und 119 Minuten: Erstattung von 25 % des Preises der Fahrkarte.
- Für eine Verspätung von 2 bis 3 Stunden: Erstattung von 50 % des Preises der Fahrkarte.
- Für eine Verspätung von 3 Stunden oder mehr: Erstattung von 75 % des Preises der Fahrkarte.
Bitte beachten Sie, dass Beträge von weniger als 4€ nicht ausgezahlt werden.
Für Fahrkarten, die bei SNCB International erworben wurden, können Sie Ihren Antrag auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten über den SNCB International Kundendienst einreichen.
Für Reisen zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden
Bei einer Verspätung mit Eurostar von 60, 120 oder 180 Minuten bzw. mehr haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Form eines Eurostar Reisegutscheins (mit 12-monatiger Gültigkeit) in Höhe von 30 %, 60 % bzw. 75 % des gezahlten Fahrpreises.
Wenn Sie eine geldwerte Erstattung vorziehen, erhalten Sie, gemäß den europäischen Entschädigungsnormen, ab der 60. bzw. der 120. Minute Verspätung eine Entschädigung in Höhe von 25 % bzw. 50 % des gezahlten Fahrpreises per Überweisung auf Ihr Bankkonto. Bitte beachten Sie, dass Beträge von weniger als 4€ nicht ausgezahlt werden.
Wichtiger Hinweis: Eurostar kann seinen Regularitätsvertrag im Falle größerer und länger andauernder Verkehrsstörungen aussetzen, wenn die Kunden über voraussichtliche Verspätungen vor der Abfahrt informiert wurden.
Einen Antrag auf Entschädigung bei Eurostar einreichen >
Für Reisen von/nach London
Wird für einen Eurostar Zug von/nach London eine Entschädigung fällig, erfahren Sie dies an Bord von Ihrem Zugführer. In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen einer geldwerten Entschädigung (per Überweisung oder über Ihre Kreditkarte) oder einer Entschädigung in Form eines e-Vouchers für eine zukünftige Reise mit Eurostar.
Je nach Länge der Verspätung bietet Eurostar die folgenden Entschädigungen an:
a) Geldwerte Entschädigung
- Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten: 25 % des Preises der Fahrkarte
- Ab 120 Minuten Verspätung: 50 % des Preises der Fahrkarte
Ihr Antrag auf geldwerte Entschädigung muss innerhalb von 60 Tagen nach der Verspätung beim Eurostar Kundenservice eingehen.
Einen Antrag auf geldwerte Entschädigung bei Eurostar einreichen >
b) Entschädigung in Form eines e-Voucher
- Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten: 25 % des Preises der Originalfahrkarte
- Verspätung zwischen 120 und 179 Minuten: 50 % des Preises der Originalfahrkarte
- Ab 180 Minuten Verspätung: 75 % des Preises der Originalfahrkarte
Ihr Antrag auf eine Entschädigung in Form eines e-Voucher muss innerhalb von 12 Monaten nach der Verspätung beim Eurostar Kundenservice eingehen.
Einen Antrag in Form eines e-Voucher bei Eurostar einreichen >
Beim Verkauf von Trenitalia-Reiseprodukten tritt die SNCB International nur als Vermittler der italienischen Eisenbahngesellschaft Trenitalia S.p.A. (Tochtergesellschaft des Konzerns Ferrovie dello Stato Italiane) auf.
Im Falle eines Fehlers während des Kaufs kann die SNCB International den Kauf noch innerhalb von 30 Minuten stornieren. Danach können wir selbstverständlich noch jedes Ticket zu den normalen Umtausch- und Erstattungsbedingungen des gewählten Tarifs umtauschen oder stornieren.
Sonstige Fragen, Wünsche oder Beschwerden zu Ihrer Fahrt mit dem Frecciarossa, Frecciargento, Frecciabianca oder mit anderen von Trenitalia betriebenen Zügen (z.B. bei Verspätungen) sind direkt an den Trenitalia Kundenservice zu richten (in italienischer oder englischer Sprache) und werden ebenfalls direkt von Trenitalia behandelt.
Sind Sie nicht zufrieden mit der Bearbeitung Ihrer Reaktion oder Beschwerde durch den SNCB International Kundendienst? In diesem Fall können Sie sich an den Ombudsmann für Bahnreisende wenden. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Instanz.
Wenn sich Ihre Beschwerde auf einen online Kauf bezieht, den Sie auf der SNCB-Website oder über die SNCB-App getätigt haben, können Sie auch die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen. Wenn Sie diese Plattform nutzen, benötigen Sie eine E-Mail-Adresse der SNCB. Bitte geben Sie die folgende Adresse ein: odr@belgiantrain.be. Beachten Sie, dass diese Adresse nur bei der Nutzung diesr Plattform verwendet wird. Andere Anfragen, die an diese E-Mail-Adresse gesendet werden, werden nicht bearbeitet.