Ihre Rechte als Bahnreisende

EU-Verordnung 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Lesen Sie die Zusammenfassung) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Fahrgastrechte zu gewährleisten und die Qualität und Effizienz unserer Serviceleistungen zu verbessern. Darin wird u. a. Folgendes geregelt:

  • Recht auf Informationen zur Vorbereitung der Reise;
  • Recht auf Zugang zu Informationen und Hilfeleistung im Falle von eingeschränkter Mobilität;
  • Recht auf Entschädigung im Falle einer Verspätung.

Sie finden auf dieser Seite einen Überblick der möglichen Lösungen bei Verkehrsstörungen, sowie der Entschädigungen bei Verspätungen. Eine Gesamtübersicht Ihrer Rechte als Bahnreisender finden Sie auf der Webseite der Europäischen KommissionZur Website der Europäischen Kommission über Passagierrechte >

 

1. Vorhersehbare Verspätung von mindestens 60 Minuten

 

Ist schon vor Abfahrt des Zuges ersichtlich, dass die Verspätung bei Ankunft am Zielbahnhof (gemäß Transportvertrag) mehr als 60 Minuten betragen wird, hat der Reisende stets das Recht, zwischen folgenden Maßnahmen zu wählen:

  • a) Rückerstattung des Fahrausweises:

    Der Reisende kann die vollständige Erstattung seiner Fahrkarte beantragen. Dies gilt sowohl für den noch nicht durchgeführten Teil (oder Teile) der Fahrt, als auch für den bereits durchgeführten Teil (oder Teile), insofern die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist. Gegebenenfalls wird der Reisende so bald wie möglich an seinen Ausgangspunkt zurückbefördert.

  • b) Fortsetzen der Reise bei nächster Gelegenheit

    Der Reisende hat die Möglichkeit, bei nächster Gelegenheit die Fahrt oder die Weiterreise mit gleicher oder geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort fortzusetzen.

  • c) Fortsetzen der Reise an einem späteren Datum

    Der Reisende hat die Möglichkeit die Fahrt oder die Weiterreise mit gleicher oder geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort fortzusetzen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl.

 

2. Entschädigungen bei Verspätung

 

Es sei denn Sie haben bereits eine Erstattung Ihrer Fahrkarte erhalten (gemäß Punkt 1.a), in allen anderen Fällen, wo Ihr Zug mehr als 60 Minuten Verspätung hat, sieht die Verordnung folgende Entschädigung vor:

  • 25% des Ticketpreises bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten
  • 50% des Ticketpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr

Bitte beachten Sie, dass Beträge von weniger als 4€ nicht ausgezahlt werden.

Bitte beobachten Sie auch, dass einige Bahnunternehmen günstigere Entschädigungsregelungen vorsehen:

 

3. Wie wird Ihre Verspätung ermittelt?

 

Sie nutzen bei Ihrer Reise nur einen Zug

Ihre Verspätung entspricht der Differenz zwischen Ihrer Ankunftszeit gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und ihrer tatsächlichen oder voraussichtlichen Ankunftszeit. Im Falle von Bauarbeiten gelten die vorab veröffentlichten Ersatzfahrpläne. 

Sie nutzen bei Ihrer Reise mehr als einen Zug

In diesem Fall gilt der Grundsatz der getrennten Verträge. Dies bedeutet konkret, dass im Falle einer Reise, an der mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen beteiligt sind, jedes dieser Unternehmen nur für den es selbst betreffenden Teil der Reise verantwortlich ist. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie ein oder mehrere Tickets besitzen.

Beispiel: Hat ein Reisender für seine Reise von Brüssel nach Bordeaux ein Eurostar-Ticket für die Teilstrecke Brüssel-Paris sowie ein TGV INOUI-Ticket für die Anschlussstrecke Paris-Bordeaux erworben, besitzt er zwei verschiedene Beförderungsverträge.

Die Mitglieder der Railteam-Allianz haben jedoch besondere Vereinbarungen getroffen, die es Ihnen ermöglicht, ohne zusätzliche Kosten und mit einem Minimum an Formalitäten mit dem nächsten Hochgeschwindigkeitszug zu reisen.

 

4. Wie erhalten Sie Ihre Entschädigung?

 

Im Falle einer Verspätung, die bei einer Reise mit dem Eurostar oder TGV INOUI Brüssel-Frankreich entstanden ist, überreicht Ihnen das Bordpersonal oder das Personal in Ihrem Ankunftsbahnhof meistens ein Formular, das Sie nur ausfüllen und dem Kundendienst, dessen Anschrift sich unten auf dem Formular befindet, zusammen mit Ihren Fahrausweisen innerhalb von drei Monaten nach dem Reisedatum zusenden müssen. 

Achtung: Wenn Sie im Besitz eines Formulars für einen Entschädigungsantrag sind, bedeutet dies nicht, dass Sie systematisch Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Falls Sie einen anderen internationalen Zug benutzt oder kein Formular erhalten haben, bitten wir Sie, Ihre Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach dem Reisedatum über das online Kontaktformulier unseres Kundendienstes zu beantragen.

 

Haben Sie Ihren Anschlusszug verpasst?

Mit dem Abkommen über die Weiterreise (Agreement on Journey Continuation) können Sie bei 20 europäischen Bahnbetreibern ohne zusätzliche Kosten den nächsten verfügbaren Zug desselben Beförderers nehmen.

Ebenso ermöglicht der HOTNAT-Service (Hop on the next available train) es Ihnen, ohne zusätzliche Kosten den nächsten verfügbaren Hochgeschwindigkeitszug zu nehmen, wenn der Anschluss zwischen zwei Hochgeschwindigkeitszügen der Railteam-Allianz unterbrochen wird.

Weitere Informationen über das Abkommen über die Weiterreise und über HOTNAT >

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